google bewertungen
blockHeaderEditIcon
Sep 29 2015

Hausratversicherung im Erbfall

Erben müssen nach dem Ableben eines Angehörigen eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln. Das betrifft vor allem denjenigen, der die Wohnung und das Inventar erhält.

Kein automatisches Sonderkündigungsrecht in der Hausratversicherung

Die meisten Versicherungsverträge erlöschen mit dem Tod des Versicherungsnehmers.
Ausnahmen bilden nur Verträge bei denen ein Partner mitversichert ist, beispielsweise  Privathaftpflicht-, Rechtschutz- und Unfallversicherung. Für die Hausratversicherung besteht allerdings kein Sonderkündigungsrecht, da der Vertrag an die Wohnung gebunden ist. Er kann nur mit einer dreimonatigen Frist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden, wenn die Wohnung aufgelöst wurde, oder der Erbe eine eigene Versicherung besitzt. Im letzteren Falle sollte unbedingt ein Vergleich von Deckungsumfang und Beitrag durchgeführt werden, um den leistungsstärkeren Vertrag bestehen zu lassen.

Kündigung von Seiten der Gesellschaft

In den aktuellen Tarifen wird der Vertrag im Regelfall zwei oder drei Monate nach dem Ableben des Versicherungsnehmers von Seiten der Gesellschaft gekündigt. Da es hier keine allgemein gültige Regelung gibt, wird dringend empfohlen, mit dem jeweiligen Versicherer Rücksprache zu halten.
                                                                      
Todesfall umgehend melden

Um Probleme vorzubeugen, sollte man die Gesellschaft umgehend über den Tod des Versicherungsnehmers informieren. Vor allem bei einem zeitweiligen Leerstand der Wohnung ist dies mehr als nur eine Obliegenheit, denn es kann dazu führen, dass ein Schaden aufgrund vorliegender Versicherungsbedingungen nicht beglichen werden muss.

 

Sie haben Interesse an diesem Thema oder weiteren?

Einfach auf den Gutschein

klicken & aktivieren!

 Dieser Wert von € 89,00 entspricht einer durchschnittlichen Erstberatung inkl. Nebenkosten

als geldwerter Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin.

 

Kommentar 0
Wetter in Wunsiedel
blockHeaderEditIcon

script-naturgefahren-check
blockHeaderEditIcon
telefon
blockHeaderEditIcon

Rufen Sie einfach an und klären Sie Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

Telefon: 09232-70880

video-makler-spart-geld
blockHeaderEditIcon
Link popup- ARD Reportage Berufsunfähigkeit
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

link - tarifrechner-reiseversicherung
blockHeaderEditIcon
link - ladylike-krebs-schutzbrief
blockHeaderEditIcon
link - geldanlagerechner
blockHeaderEditIcon
link - gratis schulung BILD
blockHeaderEditIcon

 >> Jetzt klicken und anmelden

Gratis Schulung Geldanlage

e-book-cover-geld
blockHeaderEditIcon

NEU - E-Book von Stefan Vetter

Tipps für Ihre Geldanlage von Stefan Vetter

Erfolgreiche Tipps für Ihre Geldanlage

anzeige-google-adsense-300x600
blockHeaderEditIcon
fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*