Prämiensparverträge überprüfen und Definition AIF
BaFin rät Bankkunden, Prämiensparpläne zu überprüfen
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 sind AGB-Anpassungsklauseln, mit denen Banken sich vor hohen Zinsverpflichtungen aus Prämiensparplänen aus den 1990er- und 2000er-Jahren drücken wollen, in der Regel unwirksam. Dennoch finden sie noch vielfach Anwendung, um die variable Grundverzinsung von ehemals bis zu 5 Prozent auf quasi null herunterzuschrauben.
Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das wirtschaftlich verständlich, muss jedoch von den Kunden keineswegs hingenommen werden. Erlaubt ist den Banken lediglich, unbefristete Prämiensparverträge zu kündigen, deren höchste Prämienstufe erreicht wurde.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Bankkunden nun dringend dazu, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Zinsanpassungsklausel ihr Vertrag ganz konkret enthält“, betont BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Wer unsicher sei, ob eine Zinsanpassung rechtmäßig erfolgen dürfe, solle sich Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Parallel dazu prüfe die BaFin derzeit „konkrete verwaltungsrechtliche Optionen“.
Was genau ist ein AIF?
Im Zuge der Zinsflaute richten immer mehr Privatanleger ihr Augenmerk auf Sachwerte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Dabei taucht unweigerlich ein Kürzel regelmäßig auf: AIF. Es steht für alternative Investmentfonds, was landläufig gern mit „geschlossene Fonds“ übersetzt wird. Zutreffend ist diese Wahrnehmung insofern, als grundsätzlich alle geschlossenen Fonds laut Kapitalanlagegesetzbuch AIFs sind. Falsch ist sie aber, da es auch offene AIFs gibt, meist Immobilienfonds, Hedgefonds oder Spezialfonds.
Definiert werden AIFs ex negativo: Alle Fonds, die keinen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie zur Anlage in Wertpapieren darstellen, sind AIFs. Entsprechend breit gefächert ist die AIF-Landschaft. Die verbindende Klammer besteht in aller Regel darin, dass die Vehikel die Mittel mehrerer Anleger zur Realisierung von Großprojekten einsammeln und einsetzen. AIFs finanzieren also immer Sachwerte – sind aber nicht die einzigen Fonds, die Sachwerte finanzieren. Denn auch Aktienfonds erwerben und verwalten Sachwerte. Die Vorteile letzterer sind Transparenz und Flexibilität.