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Achtung Biberloch

(1803 x gelesen) im
Juli 20 2021

Achtung Biberloch

An einem Stausee bei Nürnberg stürzte eine Frau, die mit ihrem Hund Gassi ging, in ein Loch, das ein Biber gegraben hatte und verletzte sich dabei am linken Sprunggelenk. Meister Bockert, so die Bezeichnung vom zweitgrößten Nagetier der Erde, befindet sich zahlenmäßig im Aufwind. Er wurde im neunzehnten Jahrhundert ausgerottet, da sein Fleisch und auch der warme Pelz sehr begehrt waren. Das Bibergeil, der Duftstoff des Bibers, den dieser zur Reviermarkierung herstellt, war zudem aufgrund seiner schmerzlindernden Wirkung sehr beliebt. Dank strenger Schutzmaßnahmen ist er in vielen Gebieten des Bundesgebietes wieder heimisch geworden; aktuell beträgt sein Bestand rund 14.000 Exemplare hierzulande.

Forderung nach Schmerzensgeld

Die Hundebesitzerin verlangte von der Stadt Nürnberg ein Schmerzensgeld in Höhe von € 5.500, da nach ihrer Auffassung versäumt wurde, erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieser Vorwurf wurde allerdings zurückgewiesen. Am besagten Stausee werden Passanten über die Anwesenheit der Biber und der damit verbundenen Gefahren durch Schilder informiert. Außerdem dürfen durch das an dieser Stelle geltende Bundesnaturschutzgesetz keine weiteren Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Klage abgewiesen

Da das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage abwies, landete der Fall schließlich vor dem Oberlandgericht Nürnberg (Az: 4 W 362/21). Dieses schloss sich der Entscheidung seiner Vorinstanz an. Der Unfallort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, der einen Teil der freien Landschaft darstellt - das Betreten ist zum Zweck der Erholung erlaubt, allerdings auf eigene Gefahr. Eine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Risiken ist daher ausgeschlossen.

Mit einem Biberloch habe die Hundebesitzerin rechnen können, denn letztendlich sind diese in Biberrevieren nahe Flüssen keineswegs unüblich. Dass es sich beim Wöhrder See um ein Biberterrain handle ist bekannt - nicht zuletzt weisen Schilder vor Ort eingehend darauf hin. Laut Entscheidung des Gerichts müsse die Stadt folglich kein Schmerzensgeld zahlen.

Mitdenken und Versicherungsschutz

Wie so oft im Leben ist ein vorausschauendes Mitdenken angebracht. Sollte es doch zu einem Schaden kommen, helfen hier Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Vertragsarten haben nicht nur bei Buddeleien durch Meister Bockert ihre Berechtigung.

 

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