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Sep 02 2021

Schäden richtig melden

Wenn es in einem Betrieb zu einem Schaden kommt, ist dieser schnellstmöglich der zuständigen Versicherung zu melden. Doch worauf muss man als Versicherungsnehmer achten, wie genau soll man den Schaden melden? Sind Fristen einzuhalten oder bestehen Dokumentationspflichten? Die Antworten auf diese Fragen gibt es hier.

Eintritt des Versicherungsfalles

Plötzlich ist er eingetreten, der Versicherungsfall – die Kundin ist im Friseursalon ausgerutscht. Der Dachdecker hat einen, zum Glück kleineren, Brand verursacht. Und beim Gerüstbauer hat sich bei starkem Wind ein Teil des Gerüsts gelöst. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in diesen Fällen die Versicherung, die hier den Schaden regulieren muss.

Schadenmeldung

Damit das passieren kann, muss der Versicherungsnehmer seiner Versicherung den Schaden melden. Das kann in der Regel per Telefon, E-Mail, über ein Formular auf der Homepage oder in einer App entweder direkt beim Versicherer oder über den Makler geschehen. Passen die angegebenen Schäden nicht zum Leistungsumfang oder gibt es Ungereimtheiten, kann der Versicherer eine Schadenregulierung verweigern.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, bereits bei Vertragsabschluss die Tätigkeiten genau anzugeben, auf Besonderheiten des Betriebes und auf eventuelle Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zu achten. Zudem ist es für den Versicherungsschutz wichtig, im Falle eines Schadens schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen. Der Schaden muss möglichst gering gehalten werden.

Schnellstmöglich

Schnellstmöglich den Schaden zu melden, bedeutet, die Versicherung unverzüglich nach Bekanntwerden des Schadens zu informieren. Eine konkrete Frist ist meist in den Vertragsunterlagen vermerkt. Fehlt die Angabe, ist es ratsam, beim Versicherer nachzufragen. Geht die Schadenmeldung nicht innerhalb des genannten Zeitraums ein, kann der Anspruch auf Schadenregulierung erlöschen.

Bei der Anzeige des Schadens stehen, wie bereits erwähnt, die Wege Telefon, E-Mail sowie Homepage oder App zur Auswahl. Wird der digitale Weg gewählt, fragt der Versicherer meist bereits im ersten Schritt ein paar wichtige Daten für den Schaden ab. Dazu zählen etwa Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens sowie, wer der Geschädigte ist. Manche Formulare müssen zudem mit dem Schadenhergang ausgefüllt werden.

Abwehr ungerechtfertigter Forderungen

Nach einer Anzeige per Telefon oder E-Mail erhält der Versicherungsnehmer von vielen Versicherern einen Brief und muss dort alle notwendigen Angaben machen. Je mehr Informationen der Versicherer erhält, umso besser kann er sich um die Regulierung ohne weitere Nachfragen und Verzögerungen kümmern.

Wichtig für den Versicherungsnehmer zu wissen ist auch, dass Haftpflichtversicherungen grundsätzlich als eine Art Rechtsschutzversicherung fungieren. Sie prüfen die gestellten Ansprüche und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab, notfalls auch gerichtlich. Darum sollten Versicherungskunden niemals von sich aus bereits einen Schaden bezahlen. Das wird als Schuldeingeständnis gewertet.

Notwendige Informationen

Name des Versicherungsnehmers
Eventuell Name des Verursachers, wenn es sich nicht um den Versicherungsnehmer handelt
Versicherungsnummer
Vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Beschreibung des Schadenhergangs
Datum und ungefähre Uhrzeit des Schadeneintritts
Fotos, Videos, wenn vorhanden: Zeugenaussagen und andere Nachweise
Bei Sachschäden: Liste der beschädigten und/oder zerstörten Gegenstände, Kaufbelege
Bei Personenschäden: Bestätigungen vom Arzt und/oder Krankenhaus bei stationärem Aufenthalt

Diese Art der Schadensanzeige betrifft auch alle anderen Sachversicherungssparten, wie beispielsweise Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Im Schadenfall zeigt sich, wie modern und kundenfreundlich ein Versicherer tickt. Ein unabhängiger Vermittler kennt den Markt und kann im Vorfeld die passenden Gesellschaften selektieren.

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