Über welche Versicherung ist eine Küche versichert?
Ob von Ikea oder einem hochwertigen Designstudio maßgefertigt, jeder hat sie, jeder braucht sie: die Kochstelle in der Wohnung oder im Haus. Aber über welche Versicherung ist eine Küche versichert.
Für die Versicherungswirtschaft kommt es dabei allerdings nicht darauf an, wo die Küche gekauft wurde. Wichtiger ist, wie sie gefertigt wurde. Dadurch entscheidet sich, insbesondere wenn es um Schäden an der Küche geht, ob diese in der Hausratversicherung versichert ist oder als Gebäudebestandteil gilt und somit über die Wohngebäudeversicherung eingedeckt ist.
Wann sind Küchen über die Hausratversicherung versichert?
Die sogenannten Anbauküchen sind meist Hausrat, da ihre Verbindung mit dem Wohngebäude ohne weiteres gelöst werden kann. Es handelt sich dabei in der Regel um standardisierte Möbel, die in Serie gefertigt werden. Sie werden mit dem Gebäude lediglich verschraubt bzw. durch Passstücke und Abschlussleisten verbunden. Die Verbindung mit dem Gebäude kann auch jederzeit gelöst werden, ohne dass die Sachsubstanz verändert bzw. beeinträchtigt wird.
Wann sind Küchen über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Etwas anderes gilt dann, wenn sie handwerklich und individuell angefertigt, vom Gebäudeeigentümer eingefügt und so mit dem Gebäude verbunden sind, dass eine Trennung nicht ohne erheblichen Wertverlust möglich ist.
Was gilt für Mieter bei der Anschaffung einer Einbauküche?
In das Gebäude eingefügte Einbauküchen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder als Wohnungseigentümer beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind dennoch über die Hausratversicherung versichert. Denn sie sind in der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen, um eine Mehrfachversicherung zu verhindern.
Fazit
Bei der Einbauküche versagt die Faustregel: „Hausrat ist alles, was herausfällt, wenn man das Haus auf den Kopf stellen und schütteln würde.“ Entscheidend für die Einordnung einer Küche ist somit kurz zusammengefasst:
Handelt es sich um eine Individualküche, die speziell für das Gebäude angefertigt wurde, zählt sie üblicherweise zum Wohngebäude (Einbauküche).
Handelt es sich um eine Serienküche, die lediglich geringfügig angepasst und angeschraubt wurde, ist sie dem Hausrat zuzurechnen (Anbauküche).
Wichtig ist noch, wer die Küche eingebracht hat und die Gefahr dafür trägt.
Quelle: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover