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Bei Unwetterschäden helfen Standardversicherungen nur bedingt

Der Klimawandel sorgt dafür, dass die Zahl der Unwetter in Deutschland kontinuierlich ansteigt. So werden immer mehr Regionen von Stürmen, Gewitter, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen heimgesucht. In Baden-Württemberg starben in diesem Jahr am 29.05.  sogar einige Personen. Viele Bürger fragen sich daher, welche Schäden decken Versicherungen  ab?

Elementarschäden einschließen

Durch Unwetter entstandene Schäden an Immobilien sind standardmäßig nur zum Teil abgedeckt. In der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der klassische Versicherungsschutz lediglich auf Feuer inklusive Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Darum sollten sich Hauseigentümer mit den genauen Vertragsbedingungen vertraut machen. Kommt es zu Beschädigungen durch Starkregen und Überschwemmungen, so handelt es sich um sogenannte Elementarschäden, die separat im Vertrag eingeschlossen werden müssen.  

Deckung in alten Verträgen fehlt häufig

Laut Information des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird die Deckung von Elementarschäden bei Neuverträgen meist automatisch mit angeboten. In laufenden bzw. älteren Verträgen fehlt oftmals der Schutz gegen Starkregen, überlaufende Bäche, Erdrutsch und auch Schneelast.

Gleiche Situation in der Hausratversicherung

Soll das Inventar einer Wohnung oder eines Hauses abgesichert werden, ist die Sachlage wie bereits oben erwähnt. Denn die Hausratversicherung deckt nur Schäden durch Feuer inklusive Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Auch hier muss zusätzlich eine Abdeckungsoption gegen Elementarschaden vereinbart werden.

Kaskoversicherung bei Kfz-Schäden

Entstehen Schäden an geparkten Autos, beispielsweise durch Hagelschlag oder abknickenden  Ästen, leistet die Teilkaskoversicherung – ebenfalls bei Überschwemmungen in der Tiefgarage. Kommt es jedoch zu Beschädigungen während sich das Fahrzeug fortbewegt, sind die genauen Umstände zu klären. Gleichermaßen greift die Teilkaskoversicherung, wenn plötzlich Gegenstände auf die Straße fallen. Liegen die Hindernisse allerdings schon länger dort, können entstandene Schäden nur über die Vollkaskoversicherung abgewickelt werden. Fahrlässig in Gefahr begibt sich, wer eine überschwemmte Fahrbahn benutzt, hier wird der Schaden im Regelfall nicht übernommen.

 

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