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Bei Grillschäden bis zu vier Versicherungen beteiligt

Die warme Jahreszeit lockt viele Menschen nach draußen. Was gibt es Schöneres, als an einem warmen Sommerabend gemeinsam mit Freunden oder der Familie im Garten, im Park, am Strand oder auf dem Balkon zu grillen und den Tag mit vielerlei Leckereien ausklingen zu lassen? Allerdings sollte Sicherheit dabei an erster Stelle stehen, denn jede Feier kann bei mangelnden Vorsichtsmaßnahmen schnell zu Ende sein. Worauf ist zu achten und welche Versicherungsverträge greifen im Schadensfall?

Brandbeschleuniger die Hauptursache für Schäden

Als Hauptursache bei Verletzungen und Schäden gelten Brandbeschleuniger, wie etwa Spiritus, die nachgegossen werden, wenn die Kohle nicht richtig brennt. Dabei kommt es oftmals zu hohen Stichflammen. Laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) ereignen sich in Deutschland pro Jahr etwa 4.000 Grillunfälle – 500 mit besonders schweren Verbrennungen.

Gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht

Da Grillpartys im Regelfall in der Freizeit stattfinden, greift hier die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Denn diese leistet einzig bei Unfällen während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle. Lediglich die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. „Zwar zahlt die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten, doch Spätfolgen von Verbrennungen können auch lebenslange Narben sein“, so Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung. Nur eine private Unfallversicherung sichert eventuelle Spätfolgen ab.

Grillen nur unter freiem Himmel

Wer auf dem Balkon oder der Terrasse grillt, muss damit rechnen, dass hochschlagende Flammen oder auch eine starke Hitzeeinwirkung den Sonnenschirm oder die Markise schädigen. Deshalb immer einen Eimer mit Wasser in greifbare Nähe stellen.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung leisten bei Sachschäden

Bei Schäden an Gartenmöbeln oder dem Sonnenschirm leistet die Hausratversicherung, denn zum Hausrat zählen auch Gegenstände, die sich auf dem Balkon oder auf der direkt ans Haus anschließenden Terrasse befinden. Allerdings sind mit dem Gebäude fest verbundene Teile, wie beispielsweise eine Markise, in der Hausratversicherung nicht eingeschlossen. Wird ein derartiger Gegenstand beschädigt, leistet beim Hauseigentümer die Wohngebäudeversicherung, sowie beim Mieter die Privathaftpflichtversicherung.

Vorsicht mit heißer Asche

Heiße Asche darf keinesfalls in die Mülltonne! Glutnester halten sich bis zu drei Tagen und können demzufolge in dieser Zeit auch Brände verursachen. Daher die Glut sorgfältig auskühlen lassen oder mit Wasser löschen. In Parks stehen dafür häufig spezielle Mülleimer bereit.

 

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