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Sep 02 2017

Finanz-TÜV kommt nicht

Einen „Finanz-TÜV“ zur staatlichen Zulassungsprüfung für Finanz- und Anlageprodukte wird es auch zukünftig nicht geben. Der Finanzausschuss des Bundestages lehnte in einer Sitzung einen entsprechenden Antrag vom September vergangenen Jahres der Fraktion Die Linke (18/9709) ab. Hierbei wurde ein Vorschlag vom März 2012 der damaligen Koalition CDU/CSU und FDP neu aufgegriffen. Laut Planung sollte die deutsche Verbraucherorganisation Stiftung Warentest, die seit 1964 diverse Dienstleistungen und Waren prüft und vergleicht, das angestammte Verfahren ebenfalls auf Finanzprodukte ausweiten. Für den eingereichten Antrag stimmte als einzige Partei die Fraktion Die Linke. Die regierenden Parteien SPD und CDU/CSU stimmten dagegen und das Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Prüfung von Anlageprodukten

Nach Vorstellung der Linksfraktion sollte der Finanz-TÜV darüber entscheiden, ob ein Anlageprodukt zum Vertrieb zugelassen wird. Als Prüfungskriterien standen dabei gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und für den Verbraucherschutz relevante Belange im Vordergrund. Laut Antrag war die Ansiedlung der Zulassungsstelle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht geplant. Damit wären ausschließlich genehmigte Produkte für den privaten Anleger zugänglich.

Scheinsicherheit durch Finanz-TÜV

Für die Unionsfraktion besteht zwar grundsätzlich die Notwendigkeit Anlageprodukte stärker zu regulieren, aber dennoch lehnte sie in einer Aussprache zum eingebrachten Antrag eine Einführung des Finanz-TÜV mit der Begründung „Überregulierung des Marktes“ ab. Eine derartige Institution sei praxisfern und von Anlegern bewusst nachgefragte Produkte könnten dabei verboten werden. Außerdem suggeriert man mit einem entsprechenden Prüfsiegel eine Sicherheit, die niemals garantiert werden kann. Die SPD-Fraktion schloss sich dieser Argumentation an und fügte hinzu, dass eine weitere Verbesserung des Anlegerschutzes zu überlegen sei.

Enttäuschung bei der Linksfraktion

Die Linksfraktion begründete ihren Antrag mit dem Hinweis, dass es auch zehn Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise sinnvoll und auch notwendig sei, einen Finanz-TÜV einzuführen. Die zusätzliche Kompetenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) reiche nicht aus, um Kleinanleger zu schützen. „Ein Finanz-TÜV würde dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände gerieten“, ist im Antrag zu lesen.

Der Schrei nach Regulierung

Der ewige Schrei nach staatlicher Regulierung in Deutschland treibt die tollsten Blüten. Aber warum lebt nicht jeder einzelner Bürger Eigenverantwortung und schließt nur Produkte ab, die er selbst auch wirklich versteht? Garantiert mir eine Gesellschaft zehn Prozent Zinsen im Jahr, obwohl klassische Geldanlagen bei der Bank nahezu unverzinst bleiben, dann sagt mir der klare Menschenverstand, dass irgendetwas faul sein muss. Wenn die Inflation höher liegt, als die Verzinsung des Festgeldkontos, steht jeder selbst in der Pflicht und muss aktiv werden, um einem Vermögensverlust zu entgehen. Des weiteren stellt sich mir die Frage, wer soll was kontrollieren? Eine Stiftung Warentest, die beispielsweise Kinderautositze und Eistee prüft, soll Kompetenzen im Fachbereich Kapitalanlagen besitzen? Wer prüft außerdem die Fähigkeiten der Prüfer? Das schreit nach Schaffung neuer und gut bezahlter Arbeitsplätze ohne großen Nutzen. Und wer bezahlt dafür - natürlich der Steuerzahler!

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