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Berufsunfähigkeitsversicherungen haben hohe Leistungsquote

Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste private Versicherung. In meinen Blogartikeln habe ich darauf bereits mehrfach hingewiesen. Diese ersetzt das Einkommen, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt verrichteten Beruf auszuüben. Allerdings glauben viele Bürger, dass sich die Gesellschaften häufig vor der Zahlung ihrer vereinbarten Versicherungsleistung drücken. Diese Aussage entspricht nicht der Realität, denn im Jahr 2015 haben die Gesellschaften mehr als 77 Prozent der eingereichten Leistungsanträge bewilligt, die Quote blieb dabei zum Vorjahr konstant. Interessant gestaltet sich der Vergleich zur Gesetzlichen Rentenversicherung – hier wurde nur jedem zweiten Antrag auf Erwerbsminderungsrente stattgegeben.

Durchschnittliche Rentenhöhe € 7.551

Betroffene erhielten eine durchschnittliche Jahresrente von € 7.551. Diese floss sowohl aus selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen, als auch aus sog. Zusatzversicherungen, die beispielsweise an eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt sind. Die Frage, ob eine Rentenleistung in dieser Höhe ausreichend ist, muss sich jeder selbst beantworten.

Ursachen für nicht gezahlte Leistungen

Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente durch den privaten Versicherer bleibt aus - woran kann das liegen? In 52 Prozent aller Fälle wurde kein schriftlicher Leistungsantrag eingereicht oder der Dialog während der Prüfung von Seiten des Versicherten abgebrochen. Meist ist dafür eine zwischenzeitliche Besserung des Gesundheitszustands verantwortlich. Weitere 26 Prozent scheiterten daran, dass der versicherte Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wurde. Nachfolgend eine Auflistung der Ursachen für nicht gezahlte Leistungen:

28 % fehlende Reaktion des Kunden auf Rückfragen der Gesellschaft
26 % nicht erreichter Grad der Berufsunfähigkeit
24 % fehlender schriftlicher Leistungsantrag
  7 % Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  6 % Anfechtung bzw. Betrugsfall
  2 % Ausschlussklauseln konkrete bzw. abstrakte Verweisung
  7 % sonstige Gründe

111 Tage zwischen Antragstellung und Bewilligung

Es liegt in der Natur der Sache, dass zwischen Antragstellung und Bewilligung der Leistung ein gewisser Zeitraum liegt. Durchschnittlich sind dies 111 Tage. Darin enthalten ist auch die Dauer, die der Versicherte zum Ausfüllen der Antragsdokumente und zum Erbringen der erforderlichen Unterlagen benötigt, sowie weiterer Stellungnahmen und Gutachten Dritter.

Leistungsprüfung im Sinne der Versichertengemeinschaft

Wie bereits Eingangs erwähnt, wird dem Leistungsantrag überwiegend stattgegeben und der Versicherte erhält die vertraglich vereinbarte Summe. Allerdings dürfen ungerechtfertigterweise, im Interesse der Versichertengemeinschaft, keine Versicherungsleistungen ausbezahlt werden. Daher holt sich die Versicherungsgesellschaft in komplexen Fällen die Meinung von Experten, vorwiegend Fachärzten, ein. Das hat zur Folge, dass in sechs Prozent aller Fälle ein Gutachter eingeschaltet wird, was mit wiederum 60 %-iger Wahrscheinlichkeit zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente führt.

Daten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Die genannten Angaben stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieser greift auf Informationen von Mitgliedsunternehmen zurück, welche über 80 Prozent des Gesamtmarktes ausmachen. In Summe haben die deutschen Lebensversicherungsgesellschaften im Jahr 2016 € 3,6 Milliarden aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen an ihre Kunden ausbezahlt.

Jeder Vierte in seinem Erwerbsleben betroffen

Zahlen belegen, dass jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte in seinem Erwerbsleben vorübergehend oder dauerhaft von Berufsunfähigkeit betroffen ist. Die Hauptgründe sind psychische Probleme, Schäden am Bewegungsapparat, Herz-und Kreislauferkrankungen, sowie Krebs. Den Beruf nicht mehr ausüben können bedeutet in vielen Fällen sozialen Abstieg, da die staatliche Erwerbsminderungsrente – sofern diese überhaupt gezahlt wird – nicht ausreicht, um den Lebensstandard auch nur annähernd halten zu können.

Warum verschließen so viele Bürger die Augen vor dem existenziellen Risiko Berufsunfähigkeit?

Laut Angaben der Bundesregierung gab es Ende 2015 rund vier Millionen selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland und 12 Millionen Verträge als Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die an eine sog. Hauptversicherung in Form einer Renten-, Kapital- oder Risikolebensversicherung gekoppelt waren. In letzteren sind ebenfalls Verträge enthalten, die keine Rentenleistungen, sondern nur eine Weiterzahlung des Beitrags zur Hauptversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit, beinhalten. Spricht man von einer bedarfsgerechten Absicherung, so bedeutet das mindestens zwei Drittel des aktuellen Einkommens. Unterm Strich besitzt maximal jeder Fünfte hierzulande eine Absicherung seiner Arbeitskraft, die ihm im worst case auch tatsächlich weiterhilft. Es stellt sich die Frage, warum verschließen derart viele Bürger die Augen vor dem existenziellen Risiko Berufsunfähigkeit?

Sehen Sie in diesem Zusammenhang folgenden interessanten Clip.

 

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