Baum fällt auf Auto - welche Versicherung zahlt?
Zahlen belegen, dass sowohl die Anzahl der Stürme als auch deren Intensität zunimmt. Damit steigt auch das Risiko einen Schaden durch einen umstürzenden Baum zu erleiden. Die Voraussetzung für einen Versicherungsfall ist in der Regel die Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h entspricht. Die Versicherungsgesellschaften berufen sich dabei auf Messungen des Deutschen Wetterdienstes.
Verschiedene Versicherungsarten kommen in Frage
Am Anfang steht die Klärung nach dem Grundstück auf dem der Baum steht - wer ist der Eigentümer? Eine weitere wichtige Frage ist, ob der Baum gesund oder etwa vorgeschädigt war. Für eine Schadensregulierung kommen verschiedene Versicherungsverträge in Betracht:
1) Wohngebäudeversicherung
Ist die eigene Immobilie betroffen, so reguliert die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Das gilt ebenfalls, wenn es sich um Nebengebäude, wie etwa Garage oder Gartenhaus,
handelt. Oftmals ist im Vertragsumfang der Gartenzaun mit eingeschlossen. Stand der Baum auf dem Nachbargrundstück so ist auch die Wohngebäudeversicherung des Geschädigten der erste Ansprechpartner. Diese wendet sich dann ihrerseits an den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum stand. Die Elementarversicherung ist für Schäden dieser Art nicht zuständig.
2) Haftpflichtversicherung
Fallen lockere Dachziegel auf ein Fahrzeug und es lässt sich nachweisen, dass der Eigentümer der Immobilie seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, so tritt dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein. Gleiches gilt im Schadensfall durch einen bereits vorgeschädigten Baum oder eine nicht korrekt gesicherte Mülltonne. Ähnlich ist es auch beim Mieter, wenn beispielsweise ein Balkonkasten zu Boden stürzt und etwas kaputt geht. In diesem Fall trägt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten. Handelt es sich jedoch um ein mobiles Verkehrsschild als Schadensverursacher, so kann der Aufsteller belangt werden, sofern er das Schild mit mehr Belastung oder größerer Standfläche hätte sichern können.
3) Rohbauversicherung
Schäden während der Bauphase lassen sich mit einer sog. Rohbauversicherung abdecken. Stürzt beim Bauen ein Baum und verursacht einen Schaden am Rohbau, so kann es sein, dass Sie ansonsten auf den Kosten sitzen bleiben.
4) Hausratversicherung
Um einen Hausratschaden handelt es sich dann, wenn bewegliches Inventar durch einen stürzenden Baum beschädigt wird, der durch Dach, Fenster oder Fassade schlägt. Zum beweglichen Inventar zählen auch Gegenstände im Garten, wie beispielsweise Gartenmöbel.
5) Kraftfahrzeugversicherung
Kraftfahrzeuge sind natürlich besonders gefährdet, hauptsächlich wenn sie nicht in einer Garage o.ä. stehen. Vereinfacht gilt: Schäden an parkenden Autos durch ganze Bäume, herabfliegenden Dachziegeln oder Ästen übernimmt die Teilkaskoversicherung; bei Unfallschäden im laufenden Straßenverkehr, leistet die Vollkaskoversicherung. Übernimmt die Teilkaskoversicherung die Regulierung des Schadens, erfolgt keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, allerdings kommt es - falls im Vertrag vereinbart - zur Zahlung einer Selbstbeteiligung. Außerdem muss die Anfangs aufgeführte Windstärke 8 vorgeherrscht haben, bei der Vollkaskoversicherung ist dies nicht der Fall. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht leer aus - außer ein nachweislich morscher Baum ist hier der Schadensverursacher, dann leistet, wie bereits unter 2) erwähnt, die Haftpflichtversicherung des Grundeigentümers.
Verhalten im Schadensfall
Wie bei allen anderen Versicherungsfällen auch, sind entstandene Schäden umgehend der Versicherung zu melden. Für eine Schadensregulierung sind beweiskräftige Fotos immer hilfreich. Denken Sie auch an die Schadenminderungspflicht, d.h. decken Sie z.B. zerstörte Scheiben ab, um zu verhindern, dass Regenwasser den Schaden noch vergrößert. Ebenso sind auch Gefahrenquellen, wie abgebrochene Äste oder Dachziegel zu entfernen.
Schäden verhindern
Vorbeugen ist auch hier die beste Medizin. Achten Sie daher bei allen baulichen Maßnahmen und Anpflanzungen auf den bestmöglichen Schutz. Hecken haben sich als Windschutz bewährt, pflanzen Sie heimische, robuste und tiefwurzelnde Gehölze. Verankern Sie Zäune sturmfest und lassen Sie Zwischenräume für den Wind.
Prüfen Sie regelmäßig die auf ihrem Grundstück stehenden Bäume. Ein Baumpfleger kann u.U. sinnvolle Ratschläge erteilen. Sein Einsatz ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Flachwurzler dürfen nicht von hohem Wuchs sein. Bei Stürmen geht vor allem von Erlen, Kiefern und Weiden eine große Gefahr aus. Stürzende Bäume können eine Kettenreaktion auslösen, wenn sie beispielsweise auf andere Bäume treffen. Auch dürfen Bäume nicht vorsorglich gefällt werden. Sprechen Sie mit dem zuständigen Ordnungsamt, um das Fällen genehmigen zu lassen, wenn Gefahr droht.