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Mär 18 2017

Wichtige Info zur privaten Altersvorsorge

Da die Europäische Zentralbank (EZB) die Guthabenzinsen faktisch abgeschafft hat, ist eine Vermögensmehrung mit entsprechendem Zinseszinseffekt nicht mehr möglich. Klassischen Altersvorsorgeprodukten aus dem Bereich Banken und Versicherungen wurde daher jegliche Grundlage entzogen. Auch eine staatliche Förderung macht diese Anlageformen nicht attraktiver. Laut Vermögensverwalter Hannes Peterreins von Portfolio Consulting in München, sollte der Sparer, der sich aktiv mit einer privaten Altersvorsorge auseinandersetzt, stattdessen auf Fondssparpläne setzen.

Erster Schritt: Rentenlücke ermitteln

Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung des voraussichtlich benötigten Geldbetrages für den Ruhestand. Subtrahiert man von dieser Summe die gesetzliche Rentenleistung und die betriebliche Altersvorsorge, resultiert daraus die sogenannte Rentenlücke.

Zweiter Schritt: Höhe des Zielvermögens festlegen

Hier befasst man sich mit dem Zielvermögen, das zum Schließen der Versorgungslücke im Alter gebraucht wird. „Dabei kann man ohne Weiteres einen Kapitalverzehr zulassen“, erklärt Hannes Peterreins. Soll begleitend zu den Renteneinkünften im Alter von 67 Jahren monatlich € 1.000 verfügbar sein, werden Ersparnisse von rund € 400.000 benötigt.

Dritter Schritt: Sparrate ermitteln

Im letzten Schritt wird die Sparformart, mit der das Zielvermögen erreicht werden soll, sowie die Höhe der monatlichen Sparrate bestimmt, die sich dafür erübrigen lässt. Ist ein 30-Jähriger in der Lage jeden Monat € 1.000 auf die Seite zu legen, so erreicht er die Summe von € 400.000 zum Renteneintritt auch ohne jegliche Rendite, wie aktuell auf den meisten Tagesgeldkonten. Allerdings  können nur wenige Bürger solch einen Betrag stemmen, deshalb benötigt man eine Anlageform mit höherer Rendite, bei welcher der oben angeführte Zinseszinseffekt zum Tragen kommt. Legt man eine Rendite von sechs Prozent zugrunde, wie sie beispielsweise mit europäischen Aktienfonds seit 1985 erreicht wurde, lässt sich der Betrag in Höhe von € 400.000 auch mit einer überschaubaren Sparrate von € 250 pro Monat erreichen. Eine monatliche Zusatzrente von € 1.000  für die Dauer von 30 Jahren ist somit gewährleistet – bei vollständigem Kapitalverzehr.

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