Trifft der Strafzins den Fondssparer?
Die europäische Zentralbank (EZB) verlangt seit Juni für kurzfristig geparktes Geld von den Banken eine Strafgebühr. Diese sogenannten Negativzinsen werden mittlerweile vermehrt an den Geschäftskunden weitergegeben. Siehe dazu
Durch die Medien wurden Meldungen verbreitet, dass auch der Investmentfondssparer von dieser Entwicklung betroffen sei. Schlagzeilen wie „Strafzinsen treffen auch Fondsanleger“ oder „Die Negativzinsen erreichen die Investmentfonds“ machen die Runde.
Diese Überschriften sind prinzipiell richtig. Denn tatsächlich stellen viele Depotbanken den einzelnen Investmentfonds auf deren Barmittel Negativzinsen in Rechnung. Ein Fonds zählt für die Bank als Großkunde und ist somit von Strafzinsen betroffen. Allerdings hat dieser Vorgang nichts mit dem Fondsinvestment an sich, also den gehaltenen Aktien, Rentenpapieren usw., zu tun. Ein Fondsmanager ist in der heutigen Zeit bestrebt, seine Barbestände gering zu halten, um dafür keine Gebühr entrichten zu müssen.
Denken Sie daran, dass künftig nur noch Anleger, die in Fonds oder andere Wertpapiere investieren, Rendite erzielen können. Bei Geldanlagen auf der Bank besteht diese Möglichkeit nicht mehr, dank der EZB.
Die Negativzinsen sind definitiv kein Argument gegen Fondssparen, sie sind eines der Besten dafür.
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