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Feb 06 2015

Sind Lebensversicherungen legaler Betrug?

„Lebensversicherungen sind legaler Betrug“, diese Aussage hatte der Bund der Versicherten eV (BdV) 1982 in seiner Broschüre „Versicherung – ja, aber...“ veröffentlicht. Als Hauptvorwurf galten die geringen Renditen der Verträge. Gegen diese Äußerung klagte der Verband der Lebensversicherungsunternehmen vor dem LG Hamburg. Dieses wies jedoch im April 1983 die Klage als unbegründet ab, Aktenzeichen: 74 047/83.

Legaler Betrug findet seine Fortsetzung

Wie ist die Situation heute? Die Renditen sind um einiges niedriger als zum Zeitpunkt des o.g. Urteils. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV, ist weiterhin der Meinung, dass die Versicherer den Politikern, der Finanzaufsicht und auch ihren Kunden etwas „vorgaukeln“. Im Detail geht es ihm hierbei vor allem um eine faire Überschussbeteiligung. Nach seinen Angaben entnehmen die Gesellschaften viel Geld aus dem Topf, der dem Kunden zustehende Ansprüche erfüllen soll. Er führt weiter aus: „Der Kunde kauft zuerst ein deutlich überteuertes Produkt und bekommt im Gegenzug dann zusätzlich die Überschüsse“.

Staatliche Aufsicht ist fragwürdig

Die Gesellschaften unterliegen der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - diese wiederum ist direkt dem Finanzminister unterstellt. Viele der erlassenen Regeln sind „pro Gesellschaft“ und „contra Kunde“. Ein Beispiel: Die Versicherungsnehmer sollen am erwirtschafteten Gewinn der Versicherer fair beteiligt werden.

Dafür wurden feste Quoten festgelegt, die bestimmen sollen, wie viel vom Gewinn für zukünftige Überschussbeteiligungen dem Kunden gutgeschrieben werden. Allerdings wird seit ein paar Jahren nicht mehr der gesamte Gewinn nach diesen Quoten aufgeteilt, denn ein Teil  davon verschwindet in einen Nebentopf, der sogenannten Zinszusatzreserve. Dieses Geld ist somit für den Kunden erstmals verloren, ein Tatbestand der dem Versicherungsnehmer nicht publik gemacht wird. Axel Kleinlein spricht hier vom legalen Betrug unter den Augen der staatlichen Aufsichtsbehörde. Denn mit deren Billigung würden die Überschüsse nur auf einen Teil der Gewinne gewährt. So sei es derzeitige Praxis, dass Versicherer vor der Zuweisung der Überschüsse erhebliche Mittel für einen Reservetopf abzwacken. Weiter führt er aus: „Die Aufsichtsbehörde hat in ihrem Auftrag als Missstandsaufsicht versagt“.

Die Gesellschaften haben angeblich Probleme, die Garantieverzinsung zu erzielen. Diese betrug Ende der neunziger Jahre 4 % und wurde sukzessiv auf aktuell 1,25 % gesenkt. Neben der Kapitalanlage von Kundengeldern gibt es zudem noch diverse Reservetöpfe. Deren Erträge können helfen, die nötigen Mindestzinsen zu erwirtschaften. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese hinzugerechnet werden?

Ökotest greift Versicherer an

In die gleiche Presche schlägt die Zeitschrift „Ökotest“. Sie wirft den Versicherern vor, ihre Kunden bei der Überschussbeteiligung zu benachteiligen und selbst große Gewinne einzufahren.

Stellungnahme des GDV

Die Stellungnahme des Branchenverbandes, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V (GDV) ließ logischerweise nicht lange auf sich warten:

1) Gewinne und Zinszusatzreserve

Falsch sei die Behauptung, dass die Zinszusatzreserve den Gewinn der Versicherer erhöhe, da dieser Erlös nicht dem Unternehmen zuzurechnen sei. Die Zinszusatzreserve diene ausschließlich zur Absicherung garantierter Kundenansprüche und werde somit zugunsten der Kunden gebildet. Die Unternehmen hätten auf diese Mittel keinerlei Zugriff. Wenn man die Zinszusatzreserve korrekt berücksichtigt, hätten die Lebensversicherer im Jahr 2013 durchschnittlich 96 Prozent der erwirtschafteten Mittel an ihre Kunden ausgeschüttet. Dies entspreche dem langjährigen Mittelwert.

2) Gewinnlage der Versicherer

In „Öko-Test“ wurde über traumhafte Gewinne der Lebensversicherer berichtet. Als Beleg dafür diente die Entwicklung der Nettoverzinsung. Laut Aussage des GDV übersehen die Autoren dabei, dass in diese Nettoverzinsung auch einmalige Gewinne aus dem Verkauf festverzinslicher Wertpapiere enthalten sind. Diese Reinerlöse, die aus der Realisierung von Bewertungsreserven entstehen und sich logischerweise nur einmal erzielen lassen, werden verwendet um die Überschussbeteiligung aller Versicherten möglichst stabil zu halten. Des weiteren müssten die Gesellschaften im aktuellen Niedrigzinsumfeld mit Renditen vorausschauend agieren und gesetzlich vorgeschriebene Rückstellungen – wie die Zinszusatzreserve – bilden.

Wer hat recht?

Branchen-Insider sehen das so – die Argumentation des GDV mag formal richtig sein, weicht jedoch den wichtigsten Vorwürfen der Zeitschrift „Ökotest“ aus. Die Behauptung, dass die gesetzlich zu bildenden Reserven allein vom Kunden bezahlt werden, wird nicht ausgeräumt. Weiter wird der Tatsache nicht widersprochen, dass ausscheidende Kunden durch die Reservebildung benachteiligt werden, da Teile der von ihren Beiträgen erwirtschafteten Überschüssen beim Kollektiv verbleiben.

Wenn man diese Diskussion in den Medien verfolgt, muss man unweigerlich an zwei im Sandkasten spielende Kinder denken. Nehmen Sie die aktuelle Wertbestätigung ihrer laufenden Lebensversicherung zur Hand und vergleichen die prognostizierte Auszahlung zum Ende der Vertragsdauer mit der vor 10 Jahren. Entscheiden Sie dann, ob Sie den Vertrag in seiner Form weiterführen wollen.

 

 

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