Skifahren? Aber hoffentlich gut versichert!
Wintersaison ist Skisaison! Für viele Schnee-Fans das Highlight des Jahres. Damit der nächste Urlaub in Südtirol oder Italien auch entspannt verlaufen kann, ist es für Ski-Urlauber wichtig, an die notwendigen Versicherungen zu denken.
Denn gerade in italienischen Skigebieten sind die so genannten Pisten-Carabinieri, also die Pistenpolizei, welche auf den Skipisten Kontrollen durchführt, sehr streng, wenn sie Skifahrer ohne gültigen Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung erwischt. Wer die Absicherung nicht nachweisen kann, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.
Versicherungspflicht bereits seit dem 01. Januar 2022
Schon seit dem 01. Januar 2022 verlangt der italienische Gesetzgeber, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachweist. Diese muss zwingend die Schäden oder Verletzungen Dritter abdecken. Auf Langlaufpisten gilt das allerdings nicht.
Welche Konsequenzen drohen ohne Versicherungsnachweis?
An dieser Stelle ist es wichtig, zu betonen, dass allein das Vorhandensein einer Versicherung nicht ausreicht – sie müssen dieses auch entsprechend nachweisen können. Wer nicht versichert ist beziehungsweise dies nicht nachweisen kann, muss mit Verwaltungsstrafen von € 100 bis 150 und dem Entzug des Skipasses rechnen.
Wer keinen gültigen Versicherungsschutz hat oder nachweisen kann, soll die Möglichkeit bekommen, mit dem Skipass eine vermutlich teure Tagespolice abzuschließen. Mit dieser kann man sich selbst und auch weitere Personen versichern.
Vertrag prüfen
Damit sie im Skiurlaub keine böse Überraschung erleben, ist es essentiell, dass sie im Besitz einer passenden Privathaftpflichtversicherung sind. Prüfen sie daher rechtzeitig, ob sie über einen solchen Schutz verfügen und ob der Aufenthalt auf Skipisten überhaupt abgesichert ist oder ob gegebenenfalls die vorhandene Versicherung noch angepasst werden muss. Bei diesem Vertrag handelt es sich zudem um die wichtigste private Versicherung.
Wichtiger Hinweis
Lediglich die Information, dass sie über eine entsprechende Absicherung verfügen, reicht für Ihre Kunden im Urlaub als Nachweis nicht aus, deshalb sollten Sie Ihnen auf jeden Fall einen aktuellen Nachweis ausstellen lassen. In diesem müssen auch Sportunfälle ausgewiesen und alle mitversicherten Personen namentlich genannt sein.
Zusätzlich mit Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen
Neben der Privathaftpflicht- kann auch eine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung in Ski-Urlauben nicht schaden. Diese Verträge greifen ihnen im Fall des Falles zumindest bei den finanziellen Folgen eines Unfalls unter die Arme. Die Unfallversicherung deckt unter anderem im Regelfall die Kosten für Bergung und Rettung, Rücktransport, Krankentagegeld sowie die Rückführung im Todesfall ab – bei verschiedensten Arten von Unfällen, nicht nur Ski-Unfällen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann.