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Mär 02 2015

Lebensversicherer – Probleme durch Niedrigzinsen

Der Schweizer Lebensversicherer Zenith ist Pleite. Betroffen sind ca. 13.000 Policen mit einem Gesamtkapital an Kundengeldern von 450 Millionen Schweizer Franken. Nun sind auch deutsche Sparer wegen ihrer Altersvorsorge beunruhigt, denn die Lebensversicherung der Eidgenossen ist unserem Modell sehr ähnlich. Ihren Kunden hatte die Gesellschaft teilweise Zinsen vertraglich garantiert – dieser Satz lag bei 1,25 Prozent, wie aktuell hierzulande.

Lage in Deutschland

In den Jahren 1996 – 2000 waren diese zugesagten Renditen wesentlich höher und betrugen 4 Prozent. Da die Versicherer aufgrund der Niedrigzinsphase immer weniger am Kapitalmarkt verdienen, machen sich Menschen vermehrt Gedanken um ihre Altersvorsorge. Diese sind nicht unberechtigt, denn die deutsche Finanzaufsicht BaFin berichtet in ihrem aktuellen „BaFin Journal“ Ausgabe Dezember, dass einige kleine Versicherer keine ausreichenden Eigenmittel nachweisen konnten. Kürzlich hat sie alle 87 deutschen Lebensversicherer zu ihrer voraussichtlichen Eigenmittelsituation unter Solvency II befragt. Diese neue europäische Regulierung – Solvency II - soll 2016 in Kraft treten. Versicherungsgesellschaften stehen dann in der Pflicht Kapital entsprechend der von ihnen eingegangenen Risiken als Sicherheitspuffer zur Seite zu legen. Aus heutiger Sicht schaffen das nicht alle.

Bis zur vollständigen Durchsetzung dieser anberaumten Regeln erhalten die europäischen Versicherer eine Übergangsfrist von 16 Jahren. Ohne diese Phase der Neuorientierung sähe es düster aus. Die Eigenmittel der Branche lagen Ende 2013 schon bei einem Viertel der Unternehmen, die zusammen einen Marktanteil von rund zehn Prozent bilden, unter den künftigen Anforderungen. „ Diese Zahl dürfte mittlerweile aufgrund des zwischenzeitlichen Zinsrückgangs weiter angestiegen sein“, schreibt die BaFin. Nach Schätzungen der Aufsicht fehlt den deutschen Lebensversicherern, wegen niedriger Zinsen, ein Betrag von € 15 Milliarden.

Mahnende Worte der Versicherungsaufsicht

Felix Hufeld, Chef der Versicherungsaufsicht, mahnt: „Dauert die Niedrigzinsphase weiter an, müssen die Lebensversicherer in der 16-jährigen Übergangsphase erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Kapitalbasis zu stärken.“ Gegenüber der WirtschaftsWoche entgegnete er, dass Prognoserechnungen und Stresstests gezeigt hätten, dass „Lebensversicherer kurz- bis mittelfristig ihre Leistungsversprechen erfüllen können. Aber: Die Erträge der Kapitalanlagen gehen unter den herrschenden Zinsbedingungen schneller zurück, als die garantierten Zinsen im Bestand. Und so stellt ein anhaltend niedriges Niedrigzinsumfeld eine große Herausforderung für die Lebensversicherer dar.“

Da sich Zinsen täglich ändern, schwankt auch der Stand der jeweiligen Eigenmittel. Deshalb fordert die BaFin jene Gesellschaften auf, die ihre Eigenmittel-Quoten nur knapp erfüllen, Kapital zu stärken, um sich einen größeren Sicherheitspuffer anzulegen – der sogenannten Zinszusatzreserve. Damit will man vermeiden, dass die Aufsichtsbehörde ständig Alarm schlagen muss.

Zurück zu Zenith

Durch die Schweizer Aufsicht Finma, wurden die Verträge der Zenith-Kunden der Auffanggesellschaft Palladio Versicherungen übertragen. Diese neue Gesellschaft wurde am 05.12.14 gegründet und ist eine Stiftung von Swiss Life, Axa Winterthur, Zurich, Generali und Mobiliar. Der Versicherer Swiss Life verwaltet fortan alle Verträge und übernimmt die Mitarbeiter von Zenith. In Deutschland existiert eine derartige Sicherungseinrichtungen unter dem Namen Protektor bereits seit 2003. Diese hatte die in Schieflage geratene Mannheimer Lebensversicherung übernommen. Solche Auffanggesellschaften führen bestehende Verträge bis zum Ablauf fort, neue Mandanten werden jedoch nicht mehr aufgenommen. Für Zenith-Kunden bedeutet dies, dass ihre bisher zugesicherten Leistungen erhalten bleiben. Allerdings entfallen bei einigen Produkten Vereinbarungen für zukünftig einbezahlte Prämien.

Welche Möglichkeiten hat die BaFin hierzulande?

Die BaFin darf einschreiten und beispielsweise Garantiezinsen kürzen bzw. anpassen, falls eine Versicherungsgesellschaft in eine Notlage gerät. Aus Paragraf 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes leitet sie Grundlagen für die Beschneidung von Kundenvorteilen, nach dem Motto: „Besser jeder verliert ein bisschen was, als alle das Meiste“, her. Unter der Überschrift „Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen“, steht dort geschrieben: „ Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistung, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rücklauf (...) können zeitweilig verboten werden.“ Außerdem ist die BaFin berechtigt Zahlungsverpflichtungen des Versicherers an den Kunden zu reduzieren. Sie muss dabei nicht alle gleich behandeln und darf sogar das vom Versicherten bei der Gesellschaft angesparte Geld (Deckungsrückstellungen) herabsetzen. Der Kunde ist jedoch weiterhin gezwungen, Beiträge zu bezahlen: „Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“ Besagter Paragraf ist allerdings nur für den Notfall gedacht. Ein Schritt dieser Art würde einen immensen Imageschaden nach sich ziehen. Daher haben hierzulande Versicherer fusioniert, Kundenbestände zusammengelegt oder das Neugeschäft komplett eingestellt.

Was bedeutet das für betroffene Kunden?

Wenn eine Gesellschaft nur noch bestehende Verträge verwaltet, muss sie keine neuen Kunden mehr mit Rendite- oder Leistungsversprechen anlocken. Des Weiteren werden die Versicherten bei den klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen künftig vermutlich nur noch nach Vorschrift beteiligt. So kann beispielsweise die Überschussbeteiligung auf das garantierte Niveau gesenkt werden – das heißt, es wird nur noch der vertraglich fest vereinbarte Zins gezahlt. Dieser wird wiederum nur auf den Sparanteil gewährt, den der Versicherer nach Abzug der Kosten für Verwaltung und Todesfallschutz tatsächlich anspart. Das ist rechtens solange die gesetzlichen Vorgaben der Gewinnbeteiligung dem Kunden gegenüber eingehalten werden.

Aktuelle Situation in Deutschland

Eine Konsolidierung ist längst im Gange, denn die Zahl der Lebensversicherer ist auf 87 gesunken. Vor der Finanzkrise im Jahr 2007, beaufsichtigte die Finanzaufsicht BaFin noch 100 Gesellschaften. Heidelberger und Zurich haben sich aus dem Geschäft mit klassischen Verträgen zurückgezogen und bieten nur noch Fondspolicen an, bei denen der Kunde das alleinige Anlagerisiko trägt. Delta Lloyd hat sich in Deutschland aus dem Geschäft zurückgezogen. AXA hat die Schwesterfirma DBV verschmolzen, ebenso die Familienschutz Leben der Stuttgarter wurde mit deren zweitem Lebensversicherer Plus. Die Aspecta vereinigte sich mit der HDI-Gerling und nennt sich nun HDI Leben. Hamburg Mannheimer und Victoria wurden zu Ergo Leben, sowie KarstadtQuelle zu ErgoDirekt.

Die Liste ließe sich weiterführen. Noch finden deutsche Lebensversicherer Rettungsanker – doch die Luft wird dünner. Jeder, der eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung besitzt, sollte dieses Produkt in der aktuellen Marktsituation hinterfragen.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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