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Juli 31 2014

Krankenversicherung

Der Leistungsumfang aller gesetzlichen sozialen Umlagesysteme wird immer geringer, da eine kleiner werdende Zahl von Einzahlern einer stetig wachsenden Zahl von Leistungsempfängern gegenüber steht. Zusätzlich steigt die Lebenserwartung der Nutzer, was sich ebenfalls nachteilig auf das Gleichgewicht dieses Systems auswirkt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist davon nicht ausgenommen. Die dort versicherten Personen müssen längere Wartezeiten für Behandlungen bei einem Facharzt und die Budgetierung ärztlicher Leistungen in Kauf nehmen.

Um diese Probleme zu mildern, können Personen, welche nicht privat krankenversichert ist, die Leistungen der GKV durch private Zusatzversicherungen ergänzen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

1) Stationär

Wahlarzt und 1- bzw. 2-Bett-Zimmer

2) Ambulant

Heilpraktiker, Zuzahlungen zu Arznei- oder Hilfsmitteln, wie z.B. Hörgeräte

3) Zahn

Professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie (auch für Erwachsene – hier muss beachtet werden, dass die Kieferorthopädie nicht immer zu 100% für Kinder bezahlt wird) und Zahnersatz (Inlays, Implantate etc.)

Anbei Informationen zu der am häufigsten gewählten private Zusatzversicherung, der Zahnversicherung. Die Leistung der GKV beschränkt sich auf den sog. Festzuschuss, das sind 50 % der Kosten für die günstigste medizinisch notwendige Versorgung. In der Praxis bedeutet das eine Übernahme von ca. 15 % der entstehenden Kosten.

Es existieren drei Tarifvarianten:

- Verdopplung des Festzuschusses

- Erhöhung unter Anrechnung der GKV auf 55-60 %

- Erhöhung unter Anrechnung der GKV auf 85-90 %

Nehmen Sie regelmäßig professionelle Zahnreinigung in Anspruch, lohnt sich der Abschluss eines Vertrages auf jeden Fall. Diese Leistung wird in den meisten Tarifen, zumindest anteilig, übernommen. Somit ist der Versicherungsbeitrag teilweise bezahlt.

Bei Kindern sollte man darauf achten, dass kieferorthopädische Leistungen, wie z.B. Zahnspangen, eingeschlossen sind.

Bis auf wenige Ausnahmen beträgt die Wartezeit für Versicherungszuzahlungen acht Monate nach Abschluss des Vertrages. Zusätzlich sind in den ersten vier Jahren die Leistungen der Gesellschaften beschränkt. Der Versicherer vermindert dadurch das Risiko, dass Verträge nur abgeschlossen werden, weil bereits akute Beschwerden vorliegen.

Der Versicherungsbeitrag steigt mit dem zunehmendem Eintrittsalter. Trotzdem macht es Sinn, bestehende Verträge auf den Deckungsumfang prüfen lassen.

Die Zahnversicherung gehört nicht zu den Vertragsarten, die existenzielle Risiken übernehmen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeits- oder Privathaftpflichtversicherung.

Der Abschluss eines Vertrages sollte nicht aufgeschoben werden, wenn man selbst Zahnprobleme hat, oder bereits bei den Eltern welche aufgetreten sind. Auch bei einem intaktem Gebiss muss man sich darüber im klaren sein, dass im höheren Alter mit Zahnersatz zu rechnen ist.

Um die dafür anfallenden Kosten bewältigen zu können, ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Lösung. Als Alternative kann man einen gewissen Betrag dafür auch selbst ansparen. Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass nicht jeder diszipliniert genug ist, Geld dafür auf die Seite zu legen.

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