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Nov 18 2014

Welche Versicherungen Sie nicht brauchen

Anbei die TOP10 der unsinnigsten Versicherungen, die dem Bürger alltäglich verkauft werden:

Glas
Statistisch gesehen ist ein Glasbruch relativ selten, noch dazu sind Reparaturkosten meist überschaubar. Sieht man das Ganze in der Relation Schaden – Leistung sind die Beiträge zu hoch. Anzuraten nur für Hauseigentümer mit Wintergärten, Spezialverglasungen oder vielen teuren Glasscheiben in Kombination mit kleinen Kindern.

Unfalltod
Diese Leistung ist in der Unfallversicherung eingeschlossen und wird fällig, wenn der Versicherte auf Grund eines Unfalls verstirbt. Die bessere Variante ist die Risikolebensversicherung (RLV). Hier steht der Versicherer in der Pflicht, egal wodurch der Leistungsfall eintritt. Einzige Ausnahmen: Kinder, die noch keinen Versicherungsschutz erhalten bzw. Personen, die wegen einer Vorerkrankung in der RLV nicht angenommen werden.

Als unsinnig gilt die Unfalltodzusatzversicherung (UZV) in der normalen Kapitallebensversicherung. Diese reduziert die magere Rendite des Produktes abermals.

Unfallkrankenhaustagegeld
Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer vollstationären Heilbehandlung oder eines Krankenhausaufenthaltes, der wegen eines Unfalls medizinisch notwendig ist. Bei langer Krankheit ist dieser Vertrag als Schutz nicht ausreichend bzw. nicht geeignet. Wird eine Absicherung dieser Art gewünscht, dann in Form eines Krankenhaustagegeldes bei der Krankenversicherung. Entscheidend für die Versicherungsleistung ist hier der stationäre Klinikaufenthalt und nicht die Ursache weshalb Sie dort untergebracht sind.

Brille
Wenn eine Brille gebrochen, beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist, besteht die Versicherungsleistung allenfalls aus einem Brillengestell. Für Extras, wie eine spezielle Fassung oder höherwertige Gläser, muss man trotz Police tief in die eigene „Tasche greifen“ und zuzahlen.

Handy
Bei dieser Einzelversicherung zahlt der Versicherer bei Beschädigung oder Verlust nur den Zeitwert des Handys, der bereits nach kurzer Zeit weit unter dem Neupreis liegt. Im Schadensfall kommt meist noch eine Selbstbeteiligung obendrauf. Preis-Leistung steht hier in keinem Verhältnis.

Reisegepäck
Das Gepäck ist bereits über die Reisegesellschaft versichert. Zusätzlich besteht Schutz über einige Hausratversicherer. Nur ein „direkter Kofferklau“ aus der Hand heraus löst eine Versicherungsleistung aus. Alles andere wird als grob fahrlässig ausgelegt und abgelehnt.

Häusliche Notfälle
Dieser Vertrag übernimmt die Kosten für einen Handwerker, wenn beispielsweise die Heizung ausgefallen ist, oder einen Schlüsseldienst, sollten Sie sich ausgesperrt haben. Aber diese Situationen entsprechen nicht dem gängigen Alltag. Obendrein müssen Mieter nicht für Schäden an Mietgegenständen aufkommen, die sie selbst verursacht haben. Diese Versicherung zahlt sich nicht aus.

Insassenunfall
Dieser Versicherungsschutz entbehrt jeglicher Grundlage. Sind Sie selbst Unfallverursacher und Ihre Mitfahrer erleiden eine Verletzung, greift Ihre Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer wird bei Selbstverschulden durch seine eigene Krankenversicherung abgesichert. Trägt ein anderer die Schuld am Unglücksfall, steht dessen Haftpflichtversicherung in Zugzwang.

Unfallprämienrückgewähr
Eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist  „auf den Nenner gebracht“ schlicht unrentabel. Das garantierte Kapital, das sie später zurückbekommen, haben sie bereits vorher zusätzlich in den Vertrag einbezahlt. Außerdem sind die Versicherungsleistungen durch die Gesellschaft unzureichend. Stoßen Sie bei der Überprüfung ihrer Unterlagen auf einen Vertrag dieser Art, dann kündigen Sie diesen sofort.

Sterbegeld
Hierbei handelt es sich um eine Art „Mini-Lebensversicherung“. Der Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge, die Hinterbliebenen erhalten die Versicherungsleistung im Todesfall.
Bei längerer Laufzeit zahlt der Versicherte mehr Geld in den Vertrag ein, als seine Erben zurückbekommen. Bessere Alternative: das Geld gewinnbringend anlegen.

 

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