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Große Wissenslücken bei Politik und Verbraucherschutz

Der deutsche Gesetzgeber hat das Berufsbild des unabhängigen Versicherungsmaklers nicht verstanden – eine Aussage, die ebenfalls auf die subventionierten Verbraucherschutzvereine zutrifft. Diese erhalten für ihre Arbeit jährlich Millionen unserer Steuergelder und betreiben Beratung im Bereich Versicherung und Geldanlagen auf Honorarbasis.

Schockierende Unwissenheit des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber vermischt und verwechselt ständig das Berufsbild des an eine Gesellschaft fest gebundenen Ausschließlichkeitsvertreters mit dem des Versicherungsmaklers. Der Makler arbeitet mit vielen Versicherungsgesellschaften zusammen, ist aber keiner verpflichtet. Er ist deshalb in der Lage, die Angebote verschiedener Versicherer einzuholen und zu vergleichen. Der erste Schritt beim Kunden ist die Risikoanalyse und Bedarfsermittlung. Im Anschluss daran filtert der freie Vermittler die individuell passenden Produkte für seinen Mandanten heraus. In bestimmten Fällen läuft dieser Vorgang über entsprechende Ausschreibungen an die Gesellschaften. Auf diese Weise erhält der Kunde ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot mit bestmöglichem Deckungsschutz vorgelegt und dementsprechend erklärt. Der Makler haftet dem Kunden gegenüber seiner Auswahl.  

Unterschiedliche Entlohnung

Für einen gesellschaftsunabhängigen Versicherungsvermittler gibt es zwei Arten der Entlohnung – die Provision, die er von der Gesellschaft erhält und das Honorar, das ihm der Kunde zahlt. Da er in keiner Abhängigkeit zu einer Gesellschaft steht, bekommt er kein festes Gehalt wie der Ausschließlichkeitsvertreter.

Bürger wollen Honorarberatung nicht

Uninformierte Politiker und Verbraucherschützer, (die selbst im Honorargeschäft tätig sind,) sehen eine Kundenberatung auf Honorarbasis als einzig seriösen Weg an. Aber das geht an der Realität weit vorbei. Die deutsche Bevölkerung ist nicht bereit, einen unabhängigen Versicherungsexperten für seine Beratung direkt zu entlohnen. Dies funktioniert flächendeckend nur im Industriegeschäft und bei der Vermittlung von Fondsanlagen mit hohen Anlagesummen. Bei den klassischen Versicherungsprodukten hat die Honorarberatung für Privatkunden und dem deutschen Mittelstand keine Zukunft und birgt eklatante Nachteile.

Großbritannien und Niederlande als schlechte Beispiele

In den Niederlanden und Großbritannien wurde Ende 2012 eine Beratung auf Provisionsbasis untersagt. Folge dieses Verbots – die breite Masse wird nicht mehr beraten und dementsprechend der normale Verbraucher zunehmend schlechter gestellt. Die daraus resultierende Wirkung ist auf Dauer sozial nicht verträglich; beide Länder haben die negative Lage erkannt und sprechen bereits über eine Rückkehr zum alten System.

Wird die Bevölkerung nicht mehr über existenzielle Risiken wie beispielsweise Haftpflicht, Leben und Berufsunfähigkeit aufgeklärt und spricht niemand das Thema private Altersvorsorge an, drohen im Schadensfall zerstörte Existenzen und Altersarmut.

Auch wenn es Menschen gibt, die es noch immer nicht begriffen haben – die Aufgabe eines Maklers ist, die Interessen seiner Kunden zu vertreten. Wer über ihn redet, sollte sein genaues Berufsbild und seinen Berufsethos kennen. Der moderne Vermittler ist nur seinem Kunden verpflichtet, aber niemals einem Versicherer!

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Makler haben heute die Rolle eines „Versicherungsmarktwächters“. Die Sachkunde dafür haben sie öffentlich-rechtlich nachgewiesen. Außerdem sind sie von der Industrie- und Handelskammer (IHK) für ihre Tätigkeit zugelassen. Wie sieht es auf der anderen Seite mit den durch die Politik und dem Verbraucherschutz geförderten „Finanzmarktwächtern“ aus?
Besagtes Kontrollpersonal muss weder eine Sachkenntnis nachweisen, noch besitzen. Diese Ausgangslage ist nicht mehr nur asozial, sondern sogar im hohen Maße gefährlich. Aber für Deutschland ist das wieder einmal typisch, alles und jeder soll kontrolliert werden, nur wer kontrolliert die Kontrolleure?

 

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