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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Versicherungsvergleichsportale müssen mit offenen Karten spielen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat gegen das Vergleichsportal Check24 wegen unlauterem Wettbewerb geklagt. Laut dem Urteil des Landesgerichts München I müssen nun Anbieter von Versicherungsvergleichen im Internet zukünftig von von Beginn an „Ross und Reiter“ benennen. Das Gericht gab der Klage teilweise statt (Az. 37 O15268/15).

Bei Erstkontakt müssen alle Informationen übermittelt werden

Das Vergleichsportal muss nun aufgrund des Urteils dem Kunden beim ersten Kontakt aufzeigen, dass es als Versicherungsmakler tätig ist und Verträge gegen Provision vermittelt. „Der Erstkontakt ist der erste Klick auf die Seite des Portals“, so Hubertus Müller, Geschäftsführer des BVK. Bisher erhielt der Verbraucher lediglich über einen unauffälligen Button in der Fußzeile die Information, dass Check24 als Versicherungsmakler tätig ist. Der Anbieter von Versicherungen, Handy-, Energie- und Reiseverträge hat nach eigenen Angaben rund 15 Millionen Kunden und ist somit der Branchenprimus aller Vergleichsportale in Deutschland.

Geschäftsmodell der Preisvergleichsportale wird erschwert

Der BKV hat unter anderem moniert, dass Verbraucher unter dem Deckmantel eines Portals, das Preise vergleicht, angelockt werden. Allerdings erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung b

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