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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Wie sich die Hausratversicherung mit der Inflation mitbewegt

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 23.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Um ein Problem in der Hausratversicherung anzugehen, bauen wir zunächst einen bekannten Werbespruch um: „Wohnst du noch, oder blechst du schon?“ Denn was ein ziemlich bekanntes schwedisches Möbelhaus mit seinem – nach dem Hotdog – wohl bekanntesten Produkt tat, dürfte selbst harte Fans verärgert haben: Der Preis für ein weißes Billy-Regal zog quasi im Inbus-Umdrehen von 39,99 Euro im Dezember 2021 auf 59,99 Euro im Januar 2023 an. Ein Aufschlag von 50 Prozent in knapp über einem Jahr. Magazine wie der „Focus“ schäumten. Anschließend sollte eine neue Fertigungstechnik den Preis wieder drücken. Heute kostet Billig-Billy im Online-Shop 49,99 Euro.

    Gierflation?

    Ob das noch Inflation oder doch schon Gierflation ist, sei dahingestellt. Doch Billy, der sogar einem weltweiten Preisvergleichsindex zugrunde liegt, zeigt exemplarisch, was in der großen Inflation in den Jahren 2021 bis 2024 an der Preisfront in Deutschland zum Teil los war.

    Womit sich die Frage stellt, was das mit der Hausratversicherung macht. Die soll ja schließlich einen neuen Billy kaufen und noch viele weitere Einrichtungs- und auch Sammlergegenstände mehr, falls etwas passiert. Im E

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    Es geht um € 10 Milliarden: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeldbezieher

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 11.09.2025 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Immer wieder hatte der GKV-Spitzenverband den Bund aufgefordert, sich finanziell an der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern zu beteiligen. Passiert ist nichts. Jetzt reicht es den Kassen, sie ziehen gegen den Bund vor Gericht.

    Gebetsmühlenartig haben einzelne Krankenkassen-Chefinnen und -Chefs und auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuletzt von der Politik Folgendes gefordert: Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht alleine den gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden. Der Bund müsse sich an den Kosten beteiligen.

    Politik kam Forderungen nicht nach

    Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Das hat jetzt Konsequenzen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund € 10 Milliarden schuldig“, sagt Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband laut einer Pressemitteilung. Zuvor hatte „ZDF heu

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    Hausratversicherung: Versicherte sollten in neue Tarife wechseln

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 29.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Bei grober Fahrlässigkeit verstehen die Analysten von Franke und Bornberg keinen Spaß. Wer in der Hausratversicherung in solchen Fällen nicht zahlt, bekommt auch nicht die Spitzennote von FFF+.

    Grobe Fahrlässigkeit besonders hoch gewichtet

    In seinem aktuellen Rating zur Hausratversicherung gewichtet Franke und Bornberg besonders hoch, wie Versicherer mit grober Fahrlässigkeit umgehen. Wenn also der Kunde die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt – also: wirklich hart was verbockt.

    Die Analysten verlangen für eine Top-Note, dass Versicherer auch in solchen Fällen problemlos zahlen und nicht etwa über den Grad der Fahrlässigkeit streiten. So ein Vertrag biete mehr Schutz und bedeute für Versicherte weniger Stress im Schadenfall.

    „Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist gelebter Verbraucherschutz. Das senkt Komplexität und fördert Vertrauen“, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

    Basisvarianten greifen oft nicht

    Vor allem Basisvarianten mit niedrigen Prämien greifen oft nicht bei grober Fahrlässigkeit. Manche Versicherer zahlen nur bei Schäden unter e

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    Überfluteter Lichtschacht ein Fall für die Elementarversicherung?

    Sammelt sich Regenwasser auf dem gefliesten Absatz der Kellertreppe einer Immobilie oder in einem Lichtschacht vor dem Kellerfenster bzw. fließt Wasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller integrierte Garage, so liegt keine "Überflutung von Grund und Boden" vor. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt handelt es sich damit auch nicht um einen bedingungsgemäßen Versicherungsfall im Rahmen einer Elementarschadenversicherung.

    Der Fall

    Über vier Lichtschächte, die innerhalb der gepflasterten Außenanlage (Terrasse und Eingangsbereich) liegen, trat Wasser in die Kellerräume einer Immobilie ein. Der Hauseigentümer nahm daraufhin seine Elementarschadenversicherung in Anspruch. Der Versicherer lehnte jedoch die Regulierung ab. Der Geschädigte beschritt daraufhin den juristischen Weg, da er sich im Recht sah. Doch weder in erster noch in zweiter Instanz hatte er Erfolg, verhandelt wurde vor dem Landgericht Darmstadt (4 O 301/20).

    Anfechtung ohne Erfolg

    Dennoch focht er auch das Urteil der zweiten Instanz an. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies ihn aber mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (12 U 30/24) darauf hin, dass es die Absicht hege, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.

    Definition von Überschwemmung

    Im Rahmen der Elementarversicherung wird der Begriff Überschwemmung, so das Gericht in seinem Besch

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