Welche Kosten für das Pflegeheim sind steuerlich absetzbar
(29 x gelesen)Welche Kosten für das Pflegeheim sind steuerlich absetzbar
Laut einer Studie des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zahlen Pflegebedürftige seit Juli diesen Jahres im Durchschnitt € 3.108 Eigenanteil pro Monat für einen Pflegeheimplatz. Das entspricht einer Erhöhung von 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Berücksichtigt sind hierbei die Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Pflegeheimen bundesweit. Die Zahlen beziehen sich auf das erste Jahr im Pflegeheim, in dem die Eigenbeteiligung bekanntlich am höchsten ist.
Eigenanteil setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen
Der zu zahlende Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Pflege und Investitionen, sowie aus den Gehältern der Pflegekräfte zusammen. Bei längerem Aufenthalt steigt zwar der Zuschuss der Pflegekassen auf bis zu 75 Prozent, allerdingt betrifft diese Entlastung nur den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, nicht aber alle übrigen Kosten.
Steuerliche Entlastung durch außergewöhnliche Belastungen
Ein Pflegebedürftiger, der die Heimkosten aus eigener Tasche bezahlt, kann diese unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung dem Fiskus gegenüber geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung festgestellt wurde.
An den Pflegekosten beteiligte Familienangehörige können diese ebenfalls in der Steuererklärung angeben und zwar teilweise als außergewöhnliche Belastungen