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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Okt 24 2014

Warnung vor Schlussverkauf bei Lebensversicherungen

Mit falschen Versprechen und irreführender Werbung versuchen Banken und Versicherungen den Umsatz an Kapitallebens- und Rentenversicherungen anzukurbeln.

Senkung des Garantiezinssatzes

Der Grund dafür liegt in der Senkung des Garantiezinssatzes um weitere 0,5 Prozent zum 01.01.2015 auf 1,25 Prozent. Vor einem übereilten Vertragsabschluss muss dringend gewarnt werden. „Die Senkung des Garantiezinses sollte auf keinen Fall der Grund für den Abschluss einer ohnehin unattraktiven Lebens- oder Rentenversicherung sein,“ urteilt beispielsweise Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom „Bund der Versicherten“ (BdV).

Die Wahrheit wird verschwiegen

In ihren Werbeprospekten und Internetauftritten verschweigen Banken sowie auch Versicherungen, dass sich eine Garantieverzinsung nur auf den Sparanteil des zu zahlenden Beitrages bezieht. Dagegen werden anfallende Verwaltungskosten und der Beitragsanteil für den Todesfallschutz nicht verzinst. Daraus ergibt sich zum heutigen Zeitpunkt eine garantierte Verzinsung um Null Prozent. Ab dem nächsten Jahr fällt diese noch unter Null Prozent des Gesamtbeitrages!

Der BdV prüft infolgedessen Möglichkeiten, um kurzfristig gegen die irreführende Reklame vorzugehen.

Kapitallebensversicherung selten sinnvoll

Verbraucher dürfen sich nicht von der Torschlusspanik durch Banken und Versicherungen anstecken lassen. Nur in Ausnahmefällen macht eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung, sowie auch ein Produkt auf Riester- oder Rürup-Basis Sinn. Der Garantiezinssatz spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Vor Vertragsabschluss sollte immer ein unabhängiger Vermittler zu Rate gezogen werden.

Die klassische Lebensversicherung steht seit langer Zeit in der Kritik. „Verbraucher waren mit einer Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge noch nie gut beraten“, so Kleinlein. In diesem Produkt wird versucht zwei völlig verschiedene Dinge in einem Vertrag zu kombinieren – eine Absicherung des Todesfalles mit einer langfristigen Sparanlage.

Leider kann das Produkt beides nur unzureichend.

Die Versicherungssumme für den Sterbefall ist generell zu niedrig, daher sollte für die Absicherung des Todesfalles eine separate Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

Als Geldanlage ist die Kapitallebensversicherung intransparent und hat in der aktuellen Niedrigzinsphase enorme Probleme Renditen zu erzielen. Außerdem sind die Verträge mit hohen Abschluss- sowie Verwaltungskosten behaftet. Dies führt dazu, dass im Regelfall in den ersten eineinhalb Jahrzehnten die Rückzahlungssumme geringer ist als der eingezahlte Beitrag. Zudem sind Geldanlagen auf Versicherungsbasis sehr unflexibel. Kann der Verbraucher die Beiträge, egal aus welchem Grund, nicht mehr aufbringen, muss die Kapitallebensversicherung oft sehr verlustreich gekündigt werden – und das geschieht bei drei von vier Verträgen.

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